Kommunale DL - Unsere Philosophie

Aus unseren Praxiserfahrungen leiten wir die Notwendigkeit ab, die Einführung des „Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“ und die Einführung einer zentralen Bewirtschaftung im Zusammenhang zu betrachten und die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen.

 

Die Umstellungskosten auf das „Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ können durch die Einsparungen im Bereich Bewirtschaftung teilweise abgefedert werden.

 

Die Zusammenhänge / Auswirkungen zwischen Doppik und Bewirtschaftung sind klar erkennbar:

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Die einmalige Erfassung der Gebäudedaten zur Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Anlagevermögens (Doppik) sowie der Raumbuchdaten (Gebäudemanagement) in einem Zug spart letztendlich Kosten und Zeit.

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Die Reformierung der kommunalen Immobilienbewirtschaftung gehört zur Pflichtaufgabe.

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Durch Einsparungen von Bewirtschaftungskosten können die Kosten für die Umstellung auf das „Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen“ teilweise abgefedert werden.

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Die Aussagefähigkeit zu den Vermögenswerten und die effiziente Bewirtschaftung der kommunalen Immobilien sind haushaltsrelevant und wirken in ihrer Gesamtheit.

Neben der Anwendung einer effizienten Bewirtschaftungssoftware, die neben der Möglichkeit einer Betriebskostenabrechnung auch über eine Schnittstelle zur kaufmännischen Software verfügt, sollten in diesem Zusammenhang Dienstleistungen sowie Coachingleistungen ins Kalkül gezogen werden.

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